Ungereinigte leere Verpackungen, einschlielich leere Gropackmittel (IBC) und leere Groverpackungen, leere Kesselwagen, leere abnehmbare Tanks, leere ortsbewegliche Tanks, leere Tankcontainer und leere Kleincontainer, die diesen Stoff enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des RID.